Neuerungen im VDA Band 2: 2020 (PPF) | 6. Auflage

VDA Band 2: Sicherung der Qualität von Lieferungen – Produktionsprozess- und Produktfreigabe (PPF)
Im VDA Band 2 werden die Verfahren zur Produktionsprozess- und Produktfreigabe beschrieben und ist in Deutschland ein Kernelement für kundenspezifische Anforderungen der Automobilhersteller und deren Zulieferer. Über die gesamte Lieferkette hinweg hat das VDA Band 2 eine große vertragsrechtliche Relevanz.

Der neue VDA Band 2 (2020 | 6. Auflage)

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) hat im Mai 2020 die 6. Auflage des VDA Band 2 zum PPF-Verfahren veröffentlicht. Die neue Auflage strebt an, die Zusammenarbeit zwischen Organisation und Kunde im PPF Verfahren so reibungsfrei wie möglich zu gestalten und hat daher das PPF-Verfahren optimiert und die Anforderungen angepasst. Dabei werden Informationen bezüglich der Vereinbarung über den Umfang, Termine und den Inhalt des PPF Verfahrens zwischen Zulieferer und Kunde in der Automobilindustrie preisgegeben. So soll vor Beginn der Serienproduktion sichergestellt werden, dass alle Wünsche und Anforderungen des Kunden realisiert wurden.

Weitere Informationen aus unserem Glossar zum kompletten PPF-Verfahren nach VDA Band 2 und PPAP (AIAG).

Schaubild: Produktentstehung

VDA Band 2 Neuerungen-Ablauf-Diagramm

Was hat sich geändert?

Keine Vorlagestufen mehr

Der erste wesentliche Unterschied der 6. Auflage besteht in der Auflösung der Vorlagestufen. Auf diese Weise kann besser auf die individuellen Wünsche der Kunden, der Diversität der Produkte und auf die zahlreichen Dokumente eingegangen werden. Dies wird in Kapitel 5 „Abstimmung zum PPF-Verfahren“ verdeutlicht. Hierzu soll der Zulieferer die Anlage 2 „Abstimmung zum PPF-Verfahren“ verwenden und projektspezifisch dokumentieren, welche Musterteile und Dokumente, wann und in welchem Zustand vorzuzeigen sind.

VDA-Band-2-2020-6. Auflage
Quelle: https://www.vda.de/de

Angleichung des PPF-Verfahrens an das PPAP-Verfahren

Einen anderen wichtiger Bestandteil stellen die veränderten Freigabestufen und der Angleich des PPF-Verfahrens (Produktionsprozess und Produktfreigabe) an das PPAP-Verfahren (Production Part Approval Process) der AIAG (Automotive Industry Action Group) dar.

Mehr Kapitel

Im Vergleich zum Vorgänger hat die 6. Auflage des VDA Band 2, zwölf statt zehn Kapitel. Beigetragen dazu haben zum einen das ehemalige Unterkapitel 6.5, welches zum eigenen Kapitel 7 „Sonderabläufe“ wurde und Kapitel 10 mit dem neuen Thema „Requalifikation“.

Kapitel 1.2 „Ziel des PPF-Verfahrens“

Ziel des PPF-Verfahrens ist es, den Anforderungen an den Produktionsprozess und an das Produkt nachzugehen und diese zu erfüllen. In der neuen Auflage werden die gesetzlichen, behördlichen und zulassungsrelevanten Anforderungen, wie zum Beispiel EU-Richtlinien, Typengenehmigungsverfahren und CE-Kennzeichnung, als ein Teil der Anforderungen definiert.

Anlage 1 „Hinweise zur PPF-Nachweisführung“

ESD/EMV

In der Anlage 1 „Hinweise zur PPF-Nachweisführung“ wurden bezogen auf die Elektrizität Änderungen vorgenommen. Ab dem Punkt 3.11 kann man der Tabelle entnehmen, dass die ESD-Prüfung nun in drei verschiedene Bereiche untergliedert ist:

  • 3.11 „Beständigkeit gegenüber Electrostatic Discharge (ESD)“
  • 3.12 „Elektrische Sicherheit/ Hochvolt-Sicherheit“
  • 3.13 „Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)“.

Einbindung der Software

Bereits in der vorherigen Auflage war die Software aufgenommen worden, jedoch wurde es in der sechsten Auflage breiter gefächert. So kann man in der Anlage 1 „Hinweise zur PPF-Nachweisführung“ unter Punkt „Nachweise zur Software“ die Unterpunkte entnehmen:

  • 6.1 „SW-Einsatzfreigabe“
  • 6.2 „Festlegung des SW-Produktes“
  • 6.3 „Referenz zur vertraglich festgelegten Qualitätsanforderungen“
  • 6.4 „Dokumentation der technischen SW-Spezifikationen“
  • 6.5 „Nachweis über die Umsetzung der Anforderungen aus 6.3 und 6.4, insbesondere der besonderen Merkmale“
  • 6.6 „Dokumentation über FOSS“
  • 6.7 „Liste bekannter Fehler“
  • 6.8 „Dokumentation der Entwicklungswerkzeuge“
  • 6.9 „Dokumentation der Testwerkzeuge“
  • 6.10 „Dokumentation des Versionsmanagements“
  • 6.11 „Nachweis einer Prozessbewertung“.

Was ist gleichgeblieben?

Auslösematrix

Wie in der vorherigen Auflage ist Kapitel 3 „Auslöser des PPF Verfahrens‘“ und die Auslösematrix (Anlage 8) weiterhin Bestandteil des VDA Prozesses. Die Auslösematrix beschreibt, welche Änderungen am Produkt oder an dem Produktionsprozess vorgenommen werde können und welche mit dem Kunden zu kommunizieren sind.

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